
Arbeitsvertrag

Allgemeines
Informieren Sie sich vor dem Gespräch, ob es in dieser Branche einen GAV (Gesamtarbeitsvertrag) gibt. Daraus ergeben sich für den Arbeitgeber verbindliche Richtlinien betreffend Lohn, Arbeitszeiten, Absenzen und Versicherungen.Es ist empfehlenswert, die aktuelle Arbeitsstelle nicht zu kündigen, bevor Sie den neuen Vertrag in den Händen haben.
Verlangen Sie immer einen schriftlichen Vertrag.
Der Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
- Parteien: Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutig definiert
- Stellenbezeichnung: klar benannt
- Verpflichtungen: Arbeitsleistung, Interesse des Arbeitgebers vertreten, Wahrung der Betriebsgeheimnisse, Regelung betreffend Nebenverdienst, evtl. ein Konkurrenzverbot
- Termine/Dauer: Der Vertrag kann befristet oder unbefristet sein. Wenn befristet, dann immer mit Anfangs- und Enddatum (gem. OR unkündbar). Unbefristet: Anfangsdatum, definierte Kündigungsfrist oder gem. OR
- Probezeit: bestimmt, üblich sind 3 Monate
- Der Lohn: Ist abhängig von beruflicher Qualifikation, Aus- und Weiterbildung, Erfahrung, Stellung, Führungsposition, persönliches Verhalten
Kennen Sie Ihren Marktwert? War Ihre letzte Lohneinstufung in Ordnung? Informieren Sie sich vor dem Vorstellungsgespräch über Lohnempfehlungen und allgemeine Richtlinien in Ihrer Branche wie 13. Monatslohn, Gratifikation und Leistungsprämien. Arbeitszeit generelle Arbeitszeit, 100% oder Teilzeitpensum!? Ferienanspruch definiert, geregelt.
Allgemeine Anstellungsbedingungen: Der Angestellte erklärt sich mit diesen einverstanden. Viele Detailfragen und Rahmenbedingungen für Angestellte sind nicht Gegenstand des Vertrages sondern eines Mitarbeiterreglementes, welches immer wieder angepasst wird.
Folgende Fragen sollten hier geklärt sein:
- Sozialleistungen und Versicherungen, bezahlte/unbezahlte Absenzen Feiertage Mehrstunden und überzeit Spesen
- Rechtliche Bestimmungen: dem schweizerischen Recht unterstellt, Gerichtsstand
Info: bucher-personal bietet Ihnen hier unverbindliche Beratung und Unterst�tzung an.
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